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   OVG Hamburg, 05.05.2006 - 1 Bf 25/06   

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https://dejure.org/2006,17614
OVG Hamburg, 05.05.2006 - 1 Bf 25/06 (https://dejure.org/2006,17614)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05.05.2006 - 1 Bf 25/06 (https://dejure.org/2006,17614)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05. Mai 2006 - 1 Bf 25/06 (https://dejure.org/2006,17614)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung auf Grund einer Verurteilung wegen zweifacher Vergewaltigung; Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtmäßige Ausweisung eines nicht freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers und nichttürkischen Staatsangehörigen; Anwendbarkeit des Art. 8 Europäische ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EMRK Art. 8; AufenthG § 11 Abs. 1
    Ausweisung, Anwendungszeitpunkt, Schutz von Ehe und Familie, Befristung, Wirkungen der Ausweisung

  • Judicialis

    AufenthG § 56; ; AufenthG § 11; ; EMRK Art. 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.05.2006 - 1 Bf 25/06
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. August 2004 (1 C 30.02, NVwZ 2005, S. 220).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2004 - 10 S 1610/03

    Unanwendbarkeit der EWGRL 221/64 auf türkische Staatsangehörige; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.05.2006 - 1 Bf 25/06
    Der Senat teilt auch nicht die Auffassung der vom Oberverwaltungsgericht Bremen im Urteil vom 25. Mai 2004 - 1 A 303/03 - (InfAuslR 2004, S. 329) und vom Verwaltungsgericht Baden-Württemberg im Urteil vom 27. Januar 2004 - 10 S 1610/03 - (InfAuslR 2004, S. 189) geäußerten Ansichten, dass im Anwendungsbereich von Art. 8 EMRK nicht auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Ausweisungsverfügung, sondern auf den Zeitpunkt maßgeblich abzustellen sei, an dem diese Verfügung vom Gericht bestätigt werde.
  • OVG Bremen, 08.06.2004 - 1 A 303/03

    Ausweisungsschutz nach Art. 8 EMRK - Ausweisung; Ehe; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.05.2006 - 1 Bf 25/06
    Der Senat teilt auch nicht die Auffassung der vom Oberverwaltungsgericht Bremen im Urteil vom 25. Mai 2004 - 1 A 303/03 - (InfAuslR 2004, S. 329) und vom Verwaltungsgericht Baden-Württemberg im Urteil vom 27. Januar 2004 - 10 S 1610/03 - (InfAuslR 2004, S. 189) geäußerten Ansichten, dass im Anwendungsbereich von Art. 8 EMRK nicht auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Ausweisungsverfügung, sondern auf den Zeitpunkt maßgeblich abzustellen sei, an dem diese Verfügung vom Gericht bestätigt werde.
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2005 - 4 ME 73/05

    Anspruch auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zur

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.05.2006 - 1 Bf 25/06
    Art. 8 EMRK gebietet mithin nicht bei allen Ausweisungsverfügungen, die in seinen Anwendungsbereich fallen, als für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt auf den der rechtskräftigen Entscheidung abzustellen (vgl. im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.4.2005, NVwZ 2005, S. 968).
  • VGH Bayern, 21.02.2008 - 19 ZB 07.52

    Ausländerrecht/Aufenthaltserlaubnis; kein besonderer Ausweisungsschutz; kein

    Erst im Rahmen einer auf entsprechenden Antrag des Kl. hin gestellten Befristungsentscheidung wäre es möglich, dem Art. 8 EMRK die nötige Geltung zu verschaffen (so auch OVG Hamburg, B.v. 5.5.2006, InfAuslR 2006, 364, und OVG Lüneburg, B.v. 13.4.2005, NVwZ 2005, 968).
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